Alltagsbegleitung 

Wir kümmern uns um Ihre Bedürfnisse von A bis Z. Vom Gang zur Apotheke oder Einkauf des Lebensbedarfs steht im Vordergrund auch das Verbringen von gemeinsamer Zeit.

 Zum Beispiel

  • gemeinsames erledigen und führen von Schriftverkehr
  • Arztbesuch oder Besorgung von Medikamenten 
  • wir nehmen uns Zeit für Gespräche
  • gemeinsames Zeitverbringen
  • gemeinsames Einkaufen und Kochen
  • Spaziergänge, Besuche und Ausflüge
  • Pflege von sozialen Kontakten und Hobbys 
  • gemeinsames besprechen, aufräumen und Ordnung halten in Ihrem Lebensbereich


Ihr persönlicher Bedarf wird individuell besprochen, erfasst und nach Ihren Wünschen flexibel ausgeführt.
Abrechnung erfolgt zentralisiert mit allen Kranken- & Pflegekassen 


Pflegebegleitung

 

Pflegende sowie Angehörige und Nahestehende von Pflegebedürftigen erhalten von uns wertvolle Beratung und Kontakte für eine optimale Pflege. Doch damit lassen wir Sie nicht allein. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Verwirklichung Ihrer Ansprüche. 

 

Zum Beispiel

  • wir hören Ihnen zu, führen Gespräche und lösen Probleme
  • wir begleiten Sie beim Gang zum Amt und Arzt
  • wir würdigen Ihre Leistung
  • wir beraten Sie, welche Leistungen und Ansprüche Ihnen zustehen
  • wir beraten Sie welche Leistungen, wo und wie beantragt werden können
  • wir erledigen die Beantragung für Sie
  • wir stellen Ihnen Informationen aus unserem Netzwerk zu Verfügung
  • wir helfen bei einer Entscheidung und geben wertvolle Tipps
  • wir planen mit Ihnen den Pflegealltag


Ihr persönlicher Bedarf wird individuell besprochen, erfasst und nach Ihren Wünschen flexibel ausgeführt. 
Abrechnung erfolgt zentralisiert mit allen Kranken- & Pflegekassen 


Entlastung pflegender Angehöriger

 

Auch Pflegende brauchen eine Pause! Durch eine von der Pflegeversicherung übernommene Verhinderungspflege können Sie sich erholen und neue Kraft schöpfen. 

  • Bei Terminen, Überlastung, Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person
  • Auch stundenweise Entlastung
  • Unterstützung i.H.v. 1.612 € / Jahr durch die Pflegeversicherung
  • Zusätzliches Budget für eine nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege i.H.v. 806 € / Jahr 
  • Anspruch bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 


Ihr persönlicher Bedarf wird individuel besprochen, erfasst und nach Ihren Wünschen flexibel ausgeführt.
Abrechnung erfolgt zentralisiert mit allen Kranken- & Pflegekassen 

08631 - 37 47 843